Markus Lesch
2016-11-28 03:12:54 UTC
Hallo Gemeinde,
Szenario in Mietwohnung:
Von Unterverteilung (nur Wechselspannung) geht es in den ersten Raum,
dann in den zweiten, letztendlich in den dritten, alles mit einer
Sicherung/Leitung (nicht aufteilbar).
Alles läuft mit klassischer Nullung an jeder Steckdose.
Im dritten Raum wurde durch einen stillgelegten Kamin eine Leitung (für
Waschmaschine) in den Keller nachträglich (!) gelegt, damit der
Verbrauch über den Zähler der entsprechenden Wohnung läuft.
Elektriker (Meisterbetrieb) hat damals scheinbar festgestellt, dass
klassische Nullung in der Wohnung vorhanden ist und im Keller den PE
"besorgt", sprich L & N aus der Wohnung und PE aus der Keller-UV
(wenn ich mich recht entsinne, nicht zulässig einen Kreis mit
klassischer Nullung überhaupt zu erweitern).
Letztens beim Ausbau einer Dose in der Wohnung bemerkt, dass scheinbar
nicht nur die Steckdose der Waschmaschine im Keller mit dem PE des
Kellers nachversorgt wurde, sondern auch "rückwärts" wieder in die
Wohnung geführt wird, sprich PE der abgehenden Wohnungs-Leitung im
Keller mit aufgeklemmt wurde (in der Wohnung selbst aber nicht aufgelegt).
Was spricht dagegen im letzten Raum der Wohnung die Nullung zu entfernen
und den PE aus dem Keller mit zu nutzen?
Alte Ader "rot" ist im letzten Raum in allen Dosen vorhanden, aber nicht
aufgelegt (da noch die Nullung besteht), im Übergang zum mittleren Raum
fehlt die dritte Ader, würde somit also nicht weitergeführt und bliebe
auf den letzten Raum beschränkt.
Die vorhandene Verdrahtung macht mir Bauchschmerzen, doch renoviert
werden soll nicht; der Vermieter sieht aufgrund des Bestandsschutzes
auch keine Veranlassung dazu die Elektrik zu erneuern, obwohl die
nachgestrickte Leitung durch den Kamin bekannt ist.
Durch die VDE ist kaum ein Durchblicken, was das angeht.
Finger weg oder "besser als die klassische Nullung"?
Szenario in Mietwohnung:
Von Unterverteilung (nur Wechselspannung) geht es in den ersten Raum,
dann in den zweiten, letztendlich in den dritten, alles mit einer
Sicherung/Leitung (nicht aufteilbar).
Alles läuft mit klassischer Nullung an jeder Steckdose.
Im dritten Raum wurde durch einen stillgelegten Kamin eine Leitung (für
Waschmaschine) in den Keller nachträglich (!) gelegt, damit der
Verbrauch über den Zähler der entsprechenden Wohnung läuft.
Elektriker (Meisterbetrieb) hat damals scheinbar festgestellt, dass
klassische Nullung in der Wohnung vorhanden ist und im Keller den PE
"besorgt", sprich L & N aus der Wohnung und PE aus der Keller-UV
(wenn ich mich recht entsinne, nicht zulässig einen Kreis mit
klassischer Nullung überhaupt zu erweitern).
Letztens beim Ausbau einer Dose in der Wohnung bemerkt, dass scheinbar
nicht nur die Steckdose der Waschmaschine im Keller mit dem PE des
Kellers nachversorgt wurde, sondern auch "rückwärts" wieder in die
Wohnung geführt wird, sprich PE der abgehenden Wohnungs-Leitung im
Keller mit aufgeklemmt wurde (in der Wohnung selbst aber nicht aufgelegt).
Was spricht dagegen im letzten Raum der Wohnung die Nullung zu entfernen
und den PE aus dem Keller mit zu nutzen?
Alte Ader "rot" ist im letzten Raum in allen Dosen vorhanden, aber nicht
aufgelegt (da noch die Nullung besteht), im Übergang zum mittleren Raum
fehlt die dritte Ader, würde somit also nicht weitergeführt und bliebe
auf den letzten Raum beschränkt.
Die vorhandene Verdrahtung macht mir Bauchschmerzen, doch renoviert
werden soll nicht; der Vermieter sieht aufgrund des Bestandsschutzes
auch keine Veranlassung dazu die Elektrik zu erneuern, obwohl die
nachgestrickte Leitung durch den Kamin bekannt ist.
Durch die VDE ist kaum ein Durchblicken, was das angeht.
Finger weg oder "besser als die klassische Nullung"?